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Presseinformation
Forstwirtschaft – der unterschätzte Riese Waldbesitzer zur Agrardebatte im Deutschen Bundestag
„Das Potential von Forst- und Holzwirtschaft wird immer noch nicht ausgeschöpft. Durch unnötige Auflagen ist die Branche gezwungen, mit angezogener Handbremse zu fahren. Gerade für den struktur- und leider auch in
vielen Regionen zukunftsschwachen ländlichen Raum kann das Cluster Forst und Holz zum Job- und Konjunkturmotor werden. Es gilt, verlässliche Rahmenbedingungzu schaffen und zu sichern“, sagte Dr. Ute Seeling,
Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. (AGDW), zur Agrardebatte im Deutschen Bundestag in Berlin.
Der im Bundestag debattierte Agrarpolitische Bericht 2005 der
Bundesregierung zeigt detailliert die wirtschaftliche Situation der privaten und körperschaftlichen Forstbetriebe. Darin wird deutlich, dass die Forstbetriebe ihre jährlichen Nachhaltshiebsätze nur etwa zu 60 % des
Zuwachses ausschöpfen. Im Ergebnis konnten - auch unter Einrechnung der staatlichen Förderung - im Körperschaftswald 35% und im Privatwald 25% der Betriebe kein positives Betriebsergebnis erzielen. Die Gründe dafür
sind nicht nur die laufenden Unternutzungen, sondern auch die im letzten Jahr um 5% gesunkenen Holzpreise und die um 10-30% reduzierten Fördermittel des Bundes.
Aus dem Agrarbericht wurde deutlich, dass die
erfolgreichsten Betriebe eine Fläche von durchschnittlich 200 bis 500 ha bewirtschaften, mindestens 3,5 m³/ha (Privatwald) bzw. 5,5 m³/ha (Kommunalwald) Rundholz jährlich ernten, und einen entsprechend hohen Anteil
an Fichtenholz aufweisen. Hier zeigt sich der Widerspruch zwischen den ökologischen Vorstellungen der aktuellen Forstpolitik und den ökonomischen Restriktionen der Betriebe.
Diese Tatsachen müssen von der
Politik zur Kenntnis genommen werden. Sonst werden die Betriebe nicht in der Lage sein, die ökologischen und sozialen Leistungen weiterhin im bekannten Umfang zu finanzieren. Aus diesem Grunde lehnt die AGDW auch
weiterhin eine Novellierung des Bundeswaldgesetzes strikt ab.
In diesem Zusammenhang erinnert die AGDW auch daran, dass die Förderung der Forstwirtschaft seitens des Bundesgesetzgebers dauerhaft zugesagt
wurde, als 1975 das freie Betretungsrecht auch der Privat- und Kommunalwälder eingeführt wurde. Die Förderung aus GAK-Mitteln kann daher nicht zur Disposition gestellt werden. Eine Streichung oder Kürzung bedeutete
eine einseitige Aufkündigung der seinerzeit getroffenen Absprache. Vielmehr gelte es, die Förderung durch die Gemeinschaftsaufgabe und die in Verhandlung befindliche ELER-Richtlinie der EU leistungsbezogen
auszugestalten und den aktuellen Anforderungen der Betriebe anzupassen, so Dr. Seeling.
www.agdw.org
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